Professionelle Pflegeberatung

Unter dem Begriff Pflege sind viele sehr unterschiedliche Bereiche zusammengefasst. Für Menschen, die nicht ständig damit zu tun haben, ist vieles nicht verständlich. Noch komplizierter wird es, wenn man klären will, wer, was , wie finanziert und wieviel Geld für die Pflege zur Verfügung steht.

Haben Sie allgemeine oder spezielle Fragen zu Ihrer Pflege oder zur Pflege eines Angehörigen oder einer Bekannten? Brauchen Sie fachliche Unterstützung bei der Erstbeantragung eines Pflegegrades oder des Antrags auf Höherstufung? Sind Sie unzufrieden mit den Entscheidungen Ihrer Kasse oder der Bearbeitung Ihrer Anliegen durch die Kasse?

Durch intensive fachliche Ausbildung und jahrelange berufliche Erfahrung im Pflegedienst können wir Ihnen fundierte Unterstützung bei Ihren Anliegen geben. Dabei gibt es keine Beratung von der Stange, vielmehr holen wir Sie da ab, wo Sie stehen und widmen uns Ihrem persönlichen Anliegen durch unsere individuelle Herangehensweise. Teilen Sie uns einfach Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail mit. Wir rufen Sie dann umgehend zurück und klären mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich.

Holen Sie sich jetzt Ihr Angebot ein. Wir freuen uns schon von Ihnen zu hören.

Wir bieten Ihnen Beratungseinsatz (Pflegegutachten) nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Jeder, der Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet eine Beratung (Pflegegutachten) in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist eine Beratung einmal pro Halbjahr und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr durchzuführen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einmal halbjährlich freiwillig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Ebenso können unsere Kunden, die von uns Pflegesachleistungen beziehen, einmal halbjährlich ein Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

 Die Kosten für den Beratungseinsatz tragen die Pflegekassen. 

Der Hauptzweck dieses Pflichteinsatzes ist es die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern (etwa die Anpassung an neuere medizinisch-pflegerische Erkenntnisse) und den Pflegenden, häufig auch den Angehörigen, Tipps von Profi-Pflegekräften zu geben, beispielsweise, mit welchen Hilfsmitteln die Pflege gegebenenfalls erleichtert werden kann.

Gegenüber der Pflegekasse ist nachzuweisen, dass die professionelle Beratung (Pflegegutachten) abgerufen worden ist. Bei uns geschieht dies mit einem Formularbericht, den wir der Pflegekasse zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns die professionelle Pflegeberatung bei Ihnen durchführen.

Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich.

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Kennen Sie schon …
die neuen Pflegegrade?

Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in fünf Grade eingeteilt. Die Pflegegrade lösen die bis 2016 gültigen Pflegestufen ab. Um den Pflegegrad zu ermitteln, bewertet der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegeversicherung (MD) wie schwer die Selbständigkeit beeinträchtigt ist.

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Die Punktzahl spiegelt also die Schwere der Pflegebedürftigkeit wieder und damit auch den Pflegegrad. Vom Pflegegrad hängt wiederum ab, auf welche Pflegeleistungen der Pflegebedürftige Anspruch hat.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag Tagespflege
Pflegegrad 1: „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ 125€ *
Pflegegrad 2: „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ 332€ 761€ 125€ 689€
Pflegegrad 3: „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ 573€ 1.432€ 125€ 1.298€
Pflegegrad 4: „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ 765€ 1.778€ 125€ 1.612€
Pflegegrad 5: „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ 947€ 2.200€ 125€ 1.995€


*Bei Pflegegrad 1 kann das Entlastungsbudget für die Tagespflege verwendet werden

Bitte scrollen Sie nach rechts, um die ganze Tabelle zu sehen. 

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