Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die Anleitung, die Teilübernahme und/oder die volle Übernahme pflegerischer Tätigkeiten. Dies beinhaltet die Bereiche der Körperpflege, der Ernährung und der Möbilität. Ein weiterer Bereich ist das Beraten und das Durchführen aller Prophylaxen.
Unser Leistungsspektrum für die Grundpflege:
Unser Leistungsspektrum für die Behandlungspflege:
Behandlungspflege
Zahlreiche Erkrankungen können mit einer (haus-)ärztlichen Verordnung, der sogenannten „Verordnung für häusliche Krankenpflege“ zu Hause behandelt werden, sodass der Krankenhausaufenthalt deutlich verkürzt werden kann oder erst garnicht notwendig werden muss.
Medikamentengabe & Überwachung
Vielen unserer Kunden fällt es schwer, die richtigen Medikamente zur rechten Zeit zu nehmen. Dabei ist gerade dies ein umfassendes und wichtiges Thema für Ihre Versorgung.
Deshalb freuen wir uns, dass wir einen professionellen Kooperationspartner in der Löwen Apotheke in Eltville gewinnen konnten, durch den Ihre Medikamentenversorgung oft ohne Mehrkosten für Sie, einfacher, reibungsloser und effektiver wird. Die Gabe der Medikamente erfolgt weiterhin wie gewohnt durch unseren Pflegedienst.
Wie funktioniert dieser Service und welche Vorteile haben Sie dadurch?
- 1Die Löwenapotheke holt die Rezepte direkt bei Ihrem Arzt ab. Die Rezepte gelangen somit direkt in die Apotheke und die Medikamente sind dort immer vorrätig. Durch diesen strukturierten Ablauf ist die Ausfallquote minimiert.
- 2
Das Stellen der Medikamente erfolgt durch kompetente Apothekenmitarbeiter und wird doppelt überprüft. Die gestellten Medikamente werden vor Auslieferung fotografiert, zur Dokumentation und als Prüfinstrument bei Rückfragen.
- 3
Der Pflegedienst bringt Ihnen wie gewohnt die Medikamente entweder zu den Einnahmezeiten, täglich oder wöchentlich mit.
- 4
Zuzahlungen und sonstige Kosten können entweder bequem per Rechnung, Lastschrift oder per Barzahlung beglichen werden.
Unser Leistungsspektrum für die hauswirtschaftliche Versorgung:
Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört neben der Grund- und Behandlungspflege ebenfalls zum Aufgabengebiet der ambulanten Pflege und wird bei uns einerseits durch Pflegekräfte übernommen, andererseits durch speziell angeleitetes hauswirtschaftliches Personal, den Hauswirtschaftsengeln durchgeführt.
Verhinderungspflege
Wussten Sie, dass Sie als pflegender Angehörige ein staatlich zugesichertes Recht auf Urlaub und Entlastung haben? Im Sozialgesetzbuch ist dies klar definiert als Verhinderungspflege.
Pflegebedürftige haben für sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn die Pflegeperson z.B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt. Diese kann auch übers Jahr verteilt stundenweise in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate zuvor in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegeperson trägt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1612,00€ pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch verfällt mit dem 31.12. des Kalenderjahrs.
Verhinderungspflege ist bei uns am Stück oder auch einfach so stundenweise buchbar!
Unsere Pflegekräfte übernehmen bei der Verhinderungspflege alle Tätigkeiten, welche die „verhinderte“ Pflegeperson täglich für den Pflegebedürftigen erbringt. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen mit Ihnen einen individuellen Verhinderungspflegeplan.