
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Rüdesheim
Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI? Als jahrelanger Pflegedienst im Rheingau bieten wir Ihnen eine fundierte und zugleich einfühlsame Pflegeberatung inklusive Pflegegutachten bei Ihnen Zuhause in Rüdesheim. So wird sicher gestellt, dass pflegebedürftige Menschen die nötige Unterstützung erhalten und die richtigen Pflegeleistungen gezahlt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben
Kostenloses Pflegegutachten
Pflegeberatung in Ihrem Zuhause
Darum ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Rüdesheim so sinnvoll
Wussten Sie, dass die Pflegeberatung nach 37.3 verpflichtend ist für Menschen mit dem Pflegegrad 2 – 5? Dabei muss diese Beratung bei Pflegegrad 2 & 3 alle 6 Monate durchgeführt werden, während die bei Pflegegrad 4 & 5 diese alle 3 Monate in Anspruch genommen werden sollte, um keine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse zu vermeiden. Verschlechtert sich der Zustand, kann das Pflegegutachten auch früher durchgeführt werden.
Die Kosten für die Pflegeberatung sind für Sie völlig kostenlos, da diese von der Pflegekasse übernommen werden.
Als anerkannter Pflegedienst im Rheingau bieten wir Ihnen die Pflegberatung in unserer Einrichtung vor Ort in Eltville am Rhein oder besuchen Sie vor Ort in Rüdesheim. Schreiben Sie uns jetzt an und wir freuen uns schon darauf Sie zu beraten.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die darauf abzielt, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie richtet sich an Personen, die Pflegegeld von ihrer Pflegekasse beziehen und ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt. Diese Beratung ist ein fester Bestandteil des deutschen Pflegesystems und bietet sowohl den Pflegebedürftigen als auch deren pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung.
Wer profitiert von einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Rüdesheim?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegeldbezug (Pflegegrad 2–5)
Diese Beratung ist verpflichtend für Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben und ausschließlich Pflegegeld beziehen. Das bedeutet, dass sie keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sondern von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden.
Pflegende Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen
Viele Pflegebedürftige werden von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn gepflegt. Diese Personen übernehmen oft eine große Verantwortung und stehen vor vielen Herausforderungen. Die Pflegeberatung gibt ihnen Sicherheit und hilft, die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Personen mit Pflegegrad 1 (freiwillige Beratung)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Beratungszwang, können aber freiwillig an der Pflegeberatung teilnehmen. Für sie kann die Beratung besonders wertvoll sein, um frühzeitig Informationen über Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Entlastungsmöglichkeiten zu erhalten.
Das bietet die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Sicherung des Pflegegeldes
Die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, gesetzlich vorgeschrieben. Werden die Beratungstermine nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall ganz streichen. Durch die regelmäßige Beratung wird sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung weiterhin gewährt wird und die Pflege in einer angemessenen Qualität erfolgt.

Verbesserung der Pflegequalität
Viele pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen haben keine pflegerische Ausbildung und stehen vor großen Herausforderungen. Die Pflegeberatung gibt wertvolle Tipps zur richtigen Pflegetechnik, zur Körperpflege, Lagerung, Mobilisation oder zum Umgang mit Demenzkranken. Dadurch wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt sind und sich der Pflegealltag für alle Beteiligten einfacher gestaltet.

Entlastung für pflegende Angehörige
Die häusliche Pflege kann körperlich und emotional belastend sein. Pflegeberater zeigen, wie pflegende Angehörige rückenfreundlich arbeiten, um eigene gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Außerdem informieren sie über Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder ambulante Pflegedienste, damit Angehörige auch einmal eine Pause einlegen können. Dies trägt dazu bei, Überforderung und Erschöpfung zu vermeiden.

Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Viele Pflegebedürftige und ihre Familien wissen nicht genau, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen. In der Beratung erfahren sie, wie sie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Betten, Rollstühle oder Gehhilfen beantragen können. Auch die Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung – etwa für den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche – werden erläutert. So können Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und sicherer leben.

Hilfestellung im Pflegealltag
Pflegeberater zeigen, wie Pflegehilfsmittel richtig eingesetzt werden, damit der Alltag erleichtert wird. Sie erklären beispielsweise, wie ein Pflegebett korrekt eingestellt wird oder wie ein Hebelifter funktioniert. Auch Tipps zur Hautpflege, Ernährung oder zum Umgang mit Medikamenten gehören zur Beratung, um die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Aufklärung über weiterführende Unterstützungsangebote
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, welche zusätzlichen Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen können. In der Beratung erhalten sie Informationen über Tagespflege, die eine tageweise Betreuung ermöglicht, oder über die Kurzzeitpflege, die eine vorübergehende stationäre Unterbringung bietet. Auch die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, bei der Angehörige für eine gewisse Zeit entlastet werden, werden besprochen.

Was kostet die Pflegeberatung in Wiesbaden nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen kostenfrei. Die Kosten für die Beratung werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Dies gilt für alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und somit verpflichtet sind, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (die die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen möchten) fallen keine Kosten an.
Die Beratung wird in der Regel von zugelassenen Pflegediensten oder pflegefachlichen Beratungsdiensten durchgeführt, die von den Pflegekassen autorisiert sind. Pflegebedürftige und Angehörige müssen also nichts für die Beratung bezahlen, da die Pflegekasse die Gebühren übernimmt.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
---|---|---|
1 | – | – |
2 | 347€ | 796€ |
3 | 599€ | 1.497€ |
4 | 800€ | 1.859€ |
5 | 990€ | 2.299€ |