Pflegeberatung in Mainz
nach § 37.3 SGB XI
Pflege betrifft viele Menschen früher, als sie denken – sei es durch eigene Bedürfnisse oder die eines nahestehenden Angehörigen. In dieser oft herausfordernden Lebensphase bietet unsere Pflegeberatung bei Ihnen vor Ort in Mainz eine wertvolle Unterstützung: individuell, unabhängig und verständlich. Ob es um Leistungen der Pflegeversicherung, konkrete Hilfsangebote oder die Organisation häuslicher Pflege geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Lebensqualität sichern und den Pflegealltag spürbar erleichtern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Gesetzlich vorgeschrieben
Kostenloses Pflegegutachten
Pflegeberatung in Ihrem Zuhause

Ihre Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mainz vom Fachmann
Wussten Sie, dass die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtend ist, wenn Sie Pflegegeld beziehen und einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben? Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle drei Monate durchzuführen. Die Pflegekasse verlangt diese regelmäßige Beratung als Voraussetzung, um das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe auszuzahlen – andernfalls drohen Kürzungen oder sogar eine Streichung der Leistungen. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann die Pflegeberatung auch zur Einleitung einer Höherstufung und eines neuen Pflegegutachtens dienen.
Es geht bei der Pflegeberatung nicht nur um rechtliche oder finanzielle Aspekte, sondern auch um emotionale Entlastung und konkrete Alltagshilfen. Ob Pflegegrad-Einstufung, Wohnraumanpassung, ambulante Pflegedienste oder Entlastungsangebote für Angehörige – die Beratung berücksichtigt alle relevanten Themen. Besonders wichtig: Die Gespräche sind für Sie völlig kostenlos, denn die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Das bietet Ihnen unsere Pflegeberatung in Mainz nach § 37.3 SGB XI
Verlässlicher Ansprechpartner
Bei uns sind Sie stets in guten Händen: Wir stehen Ihnen während des gesamten Pflegeprozesses mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob bei Fragen zu Anträgen, Pflegegraden oder konkreten Hilfsangeboten – Sie erreichen uns schnell und unkompliziert. Unser Team kümmert sich persönlich um Ihre Anliegen und begleitet Sie verlässlich von der ersten Beratung bis zur Umsetzung individueller Pflegepläne. So behalten Sie jederzeit den Überblick und können sich auf kompetente Unterstützung verlassen.
Langjährige Erfahrung
Seit vielen Jahren beraten wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Mainz und Umgebung. Unsere umfangreiche Praxis hat uns gelehrt, auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen professionell einzugehen. Wir kennen die Entwicklungen im Pflegesystem und können Ihnen stets aktuelle, fundierte Auskünfte geben. Mit unserer Erfahrung sind wir auch in komplexen Fällen ein sicherer Lotse durch den Dschungel von Vorschriften und Leistungen.
Individuelle Betrachtung
Jeder Mensch und jede Pflegesituation ist einzigartig – deshalb schauen wir uns Ihre persönliche Lebenssituation ganz genau an. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Bedürfnisse, Wünsche und tatsächlichen Hilfebedarfe zu ermitteln. Daraus entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen, statt standardisierter Konzepte von der Stange. So stellen wir sicher, dass Ihr Pflegealltag so einfach und angenehm wie möglich gestaltet wird.
Wer profitiert von der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Mainz?


Besonders einfühlsame Kinderpflegeberatung in Mainz
Wenn ein Kind pflegebedürftig ist, stehen Eltern und Angehörige oft vor ganz besonderen Herausforderungen – emotional, organisatorisch und bürokratisch. Unsere spezialisierte Kinderpflegeberatung richtet sich genau an diese Familien: Wir begleiten Sie mit viel Herz, Erfahrung und dem nötigen Fachwissen bei allen Fragen rund um die häusliche Versorgung, Pflegehilfsmittel, Leistungen der Pflegekasse und mögliche Entlastungsangebote. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle Beratung, die sich an der Entwicklung, den Bedürfnissen und dem Alltag Ihres Kindes orientiert. Ob in unserer Einrichtung oder direkt bei Ihnen zu Hause – wir sind an Ihrer Seite und helfen, den Pflegealltag kindgerecht und entlastend zu gestalten.
Was bietet die Pflegeberatung in Mainz nach § 37.3 SGB XI?
Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
Die Beratung dient dazu, die Qualität der Pflege zu Hause zu sichern und Mängel frühzeitig zu erkennen. Pflegefachkräfte prüfen die Versorgungssituation und geben Empfehlungen zur Verbesserung. Dies kann z. B. die richtige Lagerung, Ernährung oder Medikamentengabe betreffen. Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Vermeidung von Pflegegeldkürzungen oder -streichungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen die Beratung regelmäßig in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate erforderlich. Wird die Beratung nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Die Beratung schützt also auch vor finanziellen Einbußen.

Individuelle Beratung zu Hilfsmitteln und Entlastungsleistungen
Pflegeberater informieren über sinnvolle Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Hausnotrufsysteme. Ebenso werden Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen, Kurzzeitpflege oder Tagespflege vorgestellt. Diese Leistungen können die Pflegesituation erheblich erleichtern. Oft wissen Betroffene gar nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht – hier schafft die Beratung Klarheit.

Unterstützung bei Veränderungen der Pflegesituation
Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, helfen Pflegeberater:innen bei der Neubewertung des Pflegegrads. Auch bei Fragen zur Umstellung von Pflegegeld auf Kombinationsleistungen oder vollstationäre Pflege sind sie Ansprechpartner. Die Beratung ermöglicht eine frühzeitige Anpassung der Pflege an neue Bedürfnisse. So bleiben Betroffene und Angehörige handlungsfähig.

Was kostet die Pflegeberatung in Mainz nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause betreut werden, komplett kostenfrei. Auch die pflegenden Angehörigen profitieren von einer kostenlosen Beratung. Die anfallenden Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen – Sie müssen sich also weder um die Abrechnung kümmern noch etwas selbst bezahlen.
Auch bei privat Pflegeversicherten werden die Kosten in der Regel erstattet. Hier erhalten Sie meist eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen können. Wichtig ist, dass die Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt wird – nur dann wird der Nachweis von der Pflegekasse anerkannt und die Kosten übernommen.
Die Höhe der Vergütung für diese Beratung ist gesetzlich festgelegt und einheitlich geregelt. Für Sie als pflegebedürftige Person bedeutet das: Sie erhalten eine professionelle, vorgeschriebene Pflegeberatung ohne finanzielle Belastung.
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Pflegesachleistung |
---|---|---|
1 |
- |
- |
2 |
347€ |
796€ |
3 |
599€ |
1.497€ |
4 |
800€ |
1.859€ |
5 |
990€ |
2.299€ |