Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle 6 Monate verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle 3 Monate. Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Daher ist es wichtig, die Fristen im Blick zu behalten.